Rechtsprechung
   AG München, 14.11.2011 - 331 C 14952/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64590
AG München, 14.11.2011 - 331 C 14952/11 (https://dejure.org/2011,64590)
AG München, Entscheidung vom 14.11.2011 - 331 C 14952/11 (https://dejure.org/2011,64590)
AG München, Entscheidung vom 14. November 2011 - 331 C 14952/11 (https://dejure.org/2011,64590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung ersatzfähiger Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG München, 14.11.2011 - 331 C 14952/11
    11 Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar kann grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand iSd § 249 BGB erstattet verlangt werden (BGH NJW 2007, 1450).

    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts, um einen möglichst preisgünstlichen Sachverständigen ausfindig zu machen, ist eine Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH NJW 2007, 1450).

    Der BGH (Urteil vom 23.012007, VI ZR 67/06) hat ausgeführt, soweit sich ein Gutachter auf allgemeine Tabellen beziehe, die von anerkannten Berufsverbänden ermittelt seien, wie dem BVSK, der DEKRA oder der IHK, sei zu vermuten, dass der Gutachter einen angemessenen Marktpreis in Ansatz gebracht habe.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG München, 14.11.2011 - 331 C 14952/11
    Allein dadurch, dass der Sachverständige eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars vornimmt, überschreitet die Grenzen zulässiger Preisgestaltung grundsätzlich nicht (BGH NJW 2006, 2472).
  • AG Bochum, 06.12.1995 - 70 C 514/95

    Preisvergleich; Sachverständiger; Gutachen; Vergütung nach billigem Ermessen;

    Auszug aus AG München, 14.11.2011 - 331 C 14952/11
    Auf eine Auseinandersetzung mit dem Gutachter muss er sich insoweit nicht einfassen (vgl. z.B. AG Bochum, Urteil vom 06.12.1995, 70 C 514/95).
  • AG Fürstenfeldbruck, 12.11.2013 - 5 C 1329/13
    Es ist daher auch zulässig, Sachverständigenkosten zu verlangen, die sich aus Positionen wie z.B. Portokosten, Telefonkosten, Fahrt - und Fotokosten errechnen, vgl. auch AG München , 331 C 14952/11, zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht